Tel.: 069 63 15 18 06

Waidmannstraße 49, 60596 Frankfurt am Main

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Unser SiGeKo-Konzept in 10 Schritten

– Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
– Analyse der Ausschreibungen, ZTV und Bauverträge
– Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
– Zusammenstellen der Unterlagen für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
– Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
– Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
– laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
– Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
– Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen
– Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Zitat: Wikipedia